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erweitertes Adoptionsrecht

22/5/2014

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Der Bundestag setzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe von 2013 um und erweitert damit das Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartnerschaften um die Sukzessivadoption. Hat einer der Lebenspartner bereits ein Kind adoptiert, kann der andere Lebenspartner dieses nun ebenfalls adoptieren.

Mit der Umsetzung des Karlsruher Urteils ist der Koalitionsvertrag von Union und SPD im Hinblick auf Gleichstellungsbemühungen erfüllt, weshalb für die gegenwärtige Legislaturperiode keine weiteren Schritte in diese Richtung zu erwarten sind. Die Fraktionen der LINKEN sowie der GRÜNEN stimmten im Bundestag gegen das Gesetz zur Sukzessivadoption und forderten das volle Adoptionsrecht für homosexuelle Paare. Eingetragene Lebenspartnerschaften haben auch nach der jetzt beschlossenen Reform keine Möglichkeit, gemeinsam ein Kind zu adoptieren.

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