Mit der Umsetzung des Karlsruher Urteils ist der Koalitionsvertrag von Union und SPD im Hinblick auf Gleichstellungsbemühungen erfüllt, weshalb für die gegenwärtige Legislaturperiode keine weiteren Schritte in diese Richtung zu erwarten sind. Die Fraktionen der LINKEN sowie der GRÜNEN stimmten im Bundestag gegen das Gesetz zur Sukzessivadoption und forderten das volle Adoptionsrecht für homosexuelle Paare. Eingetragene Lebenspartnerschaften haben auch nach der jetzt beschlossenen Reform keine Möglichkeit, gemeinsam ein Kind zu adoptieren.
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